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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kinder & Fotek GmbH  ·  bad-haus.com  ·  Bassum, Niedersachsen
Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der Kinder & Fotek GmbH (nachfolgend „Unternehmen") gelten für sämtliche Verträge über Werk- und Dienstleistungen, Lieferungen sowie Planungs- und Beratungsleistungen, die zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden geschlossen werden. Dies umfasst insbesondere:

  • Badsanierungen und Komplettsanierungen
  • Einzelgewerke (Fliesenverlegung, Trockenbau, Bodenbelagsarbeiten)
  • 3D-Planung und Beratung
  • Lieferung und Montage von Badmöbeln
  • Montage und Lieferung von Spanndecken (Bamberger Spanndecken)

1.2 Verbraucher und Unternehmer

Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Verbraucher oder ausschließlich für Unternehmer gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.

1.3 Vorrang der AGB

Es gelten ausschließlich die AGB des Unternehmens. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, sofern das Unternehmen diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

2.1 Verbindlichkeit von Angeboten

Angebote des Unternehmens sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens oder durch Beginn der Ausführung zustande.

2.2 Annahmefrist

Unterbreitet das Unternehmen ein schriftliches Angebot ohne abweichende Fristangabe, beträgt die Annahmefrist vier Wochen ab Angebotsdatum. Nach Ablauf dieser Frist ist das Unternehmen an das Angebot nicht mehr gebunden und behält sich Preisanpassungen vor.

2.3 Irrtumsvorbehalt

Ergeben sich nach Vertragsschluss offensichtliche Irrtümer im Angebot oder in der Auftragsbestätigung – insbesondere Kalkulationsfehler, Schreibfehler oder fehlerhafte Preisangaben – ist das Unternehmen nach seiner Wahl zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2.4 Unterlagen und Beschreibungen

Technische Beschreibungen, Maße, Abbildungen oder sonstige Angaben in Prospekten, auf der Website sowie in sonstigen Informationsquellen sind zunächst unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden.

§ 3 3D-Planung und Aufmaß

3.1 Urheberrecht

Sämtliche vom Unternehmen erstellten Planungen, Konzepte, 3D-Visualisierungen und Angebote sind urheberrechtlich geschützt. Eine Weiterverwendung – insbesondere die Beauftragung Dritter auf Basis dieser Unterlagen – ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Unternehmens untersagt. Bei unbefugter Nutzung stellt das Unternehmen die Planungsleistung nachträglich in Rechnung.

3.2 Pflichten des Kunden beim Aufmaß

Nimmt der Kunde den Aufmaßservice in Anspruch, hat er sicherzustellen, dass zum Zeitpunkt des Aufmaßes der finale bauliche Zustand vorliegt. Weichen die tatsächlichen Gegebenheiten zum Montagetermin von den aufgenommenen Maßen ab, haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Mehrkosten.

§ 4 Vertragsanpassung

4.1 Preisanpassung bei Kostensteigerungen

Ändern sich nach Vertragsschluss die Material- oder Lohnkosten für Leistungen, die mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden, kann das Unternehmen eine angemessene Anpassung des vereinbarten Preises verlangen. Der Kunde wird hierüber unverzüglich schriftlich informiert.

4.2 Produktveränderungen

Änderungen in Form, Farbe, Gewicht oder Ausführung der gelieferten Produkte sowie herstellerseitige Weiterentwicklungen bleiben vorbehalten, sofern diese die vereinbarte Funktion und Qualität nicht wesentlich beeinträchtigen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

5.1 Individuelle Zahlungsvereinbarung

Die Zahlungsmodalitäten werden für jedes Projekt individuell im Angebot oder in der Auftragsbestätigung schriftlich vereinbart. Typisch ist folgende Staffelung, sofern nicht abweichend vereinbart:

  • Anzahlung bei Auftragserteilung gemäß gesonderter Vereinbarung
  • Abschlagszahlung(en) nach Baufortschritt gemäß Zahlungsplan
  • Schlusszahlung nach Fertigstellung und Abnahme

5.2 Fälligkeit

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht schriftlich abweichend vereinbart. Das Unternehmen behält sich vor, für Materialbestellungen Vorkasse zu verlangen.

5.3 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist das Unternehmen berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB). Gegenüber Unternehmern beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Das Unternehmen kann bei erheblichem Verzug die weitere Ausführung der Arbeiten einstellen und bereits bestellte Materialien auf Kosten des Kunden einlagern.

5.4 Aufrechnung

Gegen Forderungen des Unternehmens darf der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

§ 6 Fristen und Termine

6.1 Vereinbarte Termine

Liefer-, Montage- und Fertigstellungstermine werden individuell vereinbart und in der Auftragsbestätigung oder im Ablaufplan schriftlich festgehalten.

6.2 Informationspflicht des Kunden

Der Kunde hat das Unternehmen rechtzeitig – mindestens 8 Wochen im Voraus – über absehbare Verzögerungen auf seiner Seite zu informieren. Kann ein vereinbarter Termin vom Kunden nicht eingehalten werden, ist eine Mitteilung spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin erforderlich.

6.3 Mehrkosten bei verspäteter Mitteilung

Unterbleibt die rechtzeitige Mitteilung, haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Mehrkosten (z. B. erneute Anfahrt, Einlagerung von Material, Umplanung). Das Unternehmen ist berechtigt, bereits angelieferte Waren und Materialien auf Kosten des Kunden einzulagern (§ 9 dieser AGB).

§ 7 Abnahme und Gefahrübergang

7.1 Abnahme

Das Unternehmen ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen. Der Kunde hat jede abgeschlossene Teilleistung innerhalb von fünf Werktagen abzunehmen.

7.2 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit der Abnahme bzw. der Anlieferung auf den Kunden über. Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug, geht die Gefahr bereits zu diesem Zeitpunkt über.

§ 8 Lieferung und Montage

8.1 Lieferbedingungen

Lieferungen erfolgen auf Kosten des Kunden gemäß gesonderter Vereinbarung. Die Lieferfrist beträgt – je nach Artikel, Verfügbarkeit und Lieferort – in der Regel 4 bis 10 Wochen nach Eingang der vereinbarten Anzahlung.

8.2 Pflichten des Kunden bei Anlieferung

Der Kunde hat sicherzustellen, dass:

  • ausreichend Parkmöglichkeiten am Anlieferungsort vorhanden sind
  • der Anlieferungsort frei zugänglich, aufgeräumt und besenrein ist
  • der Zugang zu Strom und Licht gewährleistet ist
  • alle Vorgewerke abgeschlossen und die Räumlichkeiten trocken sind
  • Versorgungsanschlüsse in technisch einwandfreiem Zustand sind

Für Schäden, die durch Restfeuchtigkeit oder mangelhafte bauliche Vorleistungen entstehen, übernimmt das Unternehmen keine Haftung.

8.3 Entladezeit und Wartezeiten

Anlieferungen sind mit einer Entladezeit von einer Stunde kalkuliert. Entstehen durch bauseitige Hindernisse oder fehlende Zugangsvoraussetzungen Wartezeiten, berechnet das Unternehmen dem Kunden je angefangene Stunde 65,00 € netto.

8.4 Montagebedingungen

Die Montage erfolgt gemäß der vereinbarten und freigegebenen Planung. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und werden nach Aufwand vergütet. Die Kalkulation basiert auf üblichen Arbeitszeiten Montag bis Freitag, 07:00–18:00 Uhr. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten werden mit einem Zuschlag von 25 % berechnet.

8.5 Behinderungen bei der Montage

Ist das Unternehmen durch bauliche Gegebenheiten oder unvollständige Vorleistungen anderer Gewerke an der Durchführung seiner Arbeiten gehindert, ist es berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen und Material auf Kosten des Kunden einzulagern (§ 9).

§ 9 Einlagerung

Nach Anzeige der Lieferbereitschaft lagert das Unternehmen bestellte Waren bis zu 14 Tage kostenfrei ein. Ab dem 15. Tag werden Einlagerungskosten von 8,00 € netto je Kubikmeter und Tag berechnet. Das Unternehmen haftet während der Einlagerung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Einfacher Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Unternehmens (Vorbehaltsware).

10.2 Verhalten bei Zugriffen Dritter

Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde das Unternehmen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und auf das Eigentum des Unternehmens hinzuweisen.

10.3 Rücktrittsrecht

Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist das Unternehmen nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag und zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt. Die Transportkosten der Rücknahme trägt der Kunde.

10.4 Erweiterter Eigentumsvorbehalt (B2B)

Gegenüber Unternehmern gilt zusätzlich ein erweiterter Eigentumsvorbehalt: Die Vorbehaltsware bleibt Eigentum des Unternehmens bis zur Erfüllung aller – auch zukünftiger – Forderungen aus der Geschäftsbeziehung. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, nicht jedoch verpfänden oder sicherungshalber übereignen.

§ 11 Gewährleistung

11.1 Mängelrüge

Offensichtliche Mängel sind dem Unternehmen innerhalb von einer Woche nach Abnahme schriftlich mitzuteilen. Unternehmer sind zur unverzüglichen Untersuchung und Rüge gemäß §§ 377, 378 HGB verpflichtet. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

11.2 Gewährleistungsfristen

Es gelten folgende Gewährleistungsfristen:

  • Privatkunden (Verbraucher): 2 Jahre ab Abnahme gemäß gesetzlicher Regelung (§ 634a BGB)
  • Gewerbekunden (Unternehmer): 1 Jahr ab Abnahme
  • Einbauprodukte / Baumaterialien: Individuelle Fristen gemäß Herstellerangaben
Hinweis: Die Durchführung von Gewährleistungsarbeiten verlängert die Gewährleistungsfrist nicht neu.

11.3 Art der Nacherfüllung

Bei anerkannten Mängeln hat das Unternehmen das Recht zur Nacherfüllung durch Mängelbeseitigung oder Neulieferung. Schlägt die Nacherfüllung nach zweimaligem Versuch endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung des Preises oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.

11.4 Ausschlüsse

Das Unternehmen haftet nicht für Mängel, die entstehen durch:

  • Unsachgemäße Behandlung oder fehlerhafte Bedienung durch den Kunden
  • Verwendung nicht empfohlenen Zubehörs oder Reinigungsmittel
  • Eigenmächtige Veränderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte
  • Normale Abnutzung und Verschleiß
  • Restfeuchtigkeit, die dem Unternehmen nicht angezeigt wurde

11.5 Natürliche Materialien

Das Unternehmen weist darauf hin, dass Naturmaterialien wie Echtholz, Naturstein, Keramik und andere organische Werkstoffe ein natürliches Farb- und Strukturspiel aufweisen. Farb-, Muster- und Strukturabweichungen innerhalb handelsüblicher Toleranzen stellen keinen Mangel dar.

§ 12 Haftung

12.1 Haftungsumfang

Das Unternehmen haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Ebenso haftet das Unternehmen unbeschränkt bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei Übernahme einer Garantie.

12.2 Haftungsbeschränkung

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und in diesem Fall begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – maximal jedoch auf den Wert des jeweiligen Auftragsvolumens.

§ 13 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

Widerrufsbelehrung

Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses (bei Dienstleistungsverträgen) bzw. ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Ware in Besitz genommen haben (bei Kaufverträgen).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren:

Kinder & Fotek GmbH
Ralf Kinder (Geschäftsführer)
Hauptstraße 26, 27211 Bassum

Telefon: +49 172 1468981
E-Mail: info@bad-haus.com

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der Mehrkosten für eine von Ihnen gewählte andere Lieferart), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Transaktion.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis der Rücksendung erbracht haben. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung tragen Sie.

Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn das Unternehmen mit der Ausführung begonnen hat und der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt hat (§ 356 Abs. 4 BGB). Bei individuell angefertigten oder auf Maß zugeschnittenen Produkten (z. B. Maßbadmöbel, Spanndecken nach Maß) besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:
Kinder & Fotek GmbH
Hauptstraße 26, 27211 Bassum
E-Mail: info@bad-haus.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________________

Name des/der Verbraucher(s): ______________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________

Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________

Datum: ______________________

(*) Unzutreffendes streichen

§ 14 Staubarme Sanierung – Hinweispflicht

Das Unternehmen führt Sanierungsarbeiten nach Möglichkeit mit dem Unterdruckverfahren (staubarme Sanierung) durch. Der Kunde hat sicherzustellen, dass angrenzende Räume und sensible Bereiche vorab gesichert werden. Das Unternehmen weist darauf hin, dass trotz staubarmer Verfahren eine vollständige Staubfreiheit bei Umbau- und Abbrucharbeiten bautechnisch nicht garantiert werden kann.

§ 15 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet:

  • Korrekte und vollständige Planungsunterlagen, Grundrisse und Maße rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
  • Das Unternehmen über Tragfähigkeit von Wänden, Leitungsverläufe und sonstige bauliche Besonderheiten zu informieren
  • Die Baustelle zu den vereinbarten Terminen zugänglich und arbeitsfähig bereitzustellen
  • Für ausreichende Beleuchtung, Strom- und Wasserversorgung zu sorgen
  • Die beauftragte Baustelle bis zur Fertigstellung vor unbefugtem Zutritt zu schützen

Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, haftet er für alle daraus entstehenden Mehrkosten und Verzögerungen.

§ 16 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen des Unternehmens ist Bassum. Für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand ausschließlich Bassum bzw. das zuständige Gericht im Landgerichtsbezirk Verden. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 17 Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Das Unternehmen ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

§ 18 Datenschutz

Das Unternehmen erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der separaten Datenschutzerklärung auf bad-haus.com.

§ 19 Schlussbestimmungen

19.1 Anwendbares Recht

Für alle Verträge zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher bleiben die zwingenden Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

19.2 Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie der geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.

19.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

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